Die Hartz-IV-Regelsätze müssen das menschenwürdige Existenzminimum garantieren

02.08.2010: Die schwarz-gelbe Koalition muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich ernst nehmen und eine transparente Rechnung aufstellen. Frau von der Leyen kann die Absicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht beliebig von der Haushaltslage abhängig machen.

Die schwarz-gelbe Koalition muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich ernst nehmen und eine transparente Rechnung aufstellen. Frau von der Leyen kann die Absicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht beliebig von der Haushaltslage abhängig machen. Um das tatsächliche sozio-kulturelle Existenzminimum zu garantieren, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband eine nachvollziehbare Erhöhung des Satzes für Erwachsene auf 420 Euro und für Kinder auf 280 bis 360 Euro vorgeschlagen, die wir befürworten. Eine Unterstützung der Kinder von Hartz-IV-Empfängern durch bildungsbezogene Sachleistungen ist dann sinnvoll, wenn sie zu keiner Stigmatisierung führt, der Datenschutz gewährleistet ist und keine aufwändige Bürokratie verursacht. Es ist taktlos und und völlig unhaltbar, die Korrektur der Hartz-IV-Regelsätze mit Verweis auf das Lohnabstandsgebot in Frage zu stellen. Anstatt die Hartz IV-Regelsätze niedrig zu halten, muss die Bundesregierung endlich existenzsichernde Mindestlöhne einführen.

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