EU-Asylgesetzgebung
07.05.2009: Das EU Parlament unternimmt nur bescheidene Schritte hin zu einer besseren Asylpolitik
Das Europäische Parlament hat am 7. Mai 2009 über vier gesetzgebende Berichte im Rahmen des Asylpakets abgestimmt. Darunter fiel der Bericht über die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, die "Dublin-Verordnung" (die bestimmt, welches Mitgliedsland für einen Asylantrag zuständig ist), die Fingerabdruck-Datenbank "EURODAC" und die Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office" zur Unterstützung der EU-weiten Kooperation in Asylfragen.
Es ist kein Geheimnis, dass die EU-Mitgliedsstaaten in Asylfragen enger kooperieren müssen und eine Harmonisierung dringend notwendig ist, denn der gegenwärtige Zustand gleicht einem bunten Durcheinander von unterschiedlichen Standards und Ansätzen. Daher ist es erfreulich, dass das Europäische Parlament mit seiner Abstimmung am 7. Mai 2009 einige, wenn auch leider nur bescheidene Schritte hin zur Schaffung eines Fundaments für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gelegt hat.
Positiv ist, dass die Gesetzgebung über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern nun einen Zugang zum Arbeitsmarkt vorsieht. Auch dürfen Personen, nur weil sie internationalen Schutz suchen, nicht mehr inhaftiert werden sollten.
Erfreulich ist außerdem die Annahme des Berichtes zur Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office" unter Grüner Federführung (Berichterstatterin: Jean Lambert, UK Green). Dieses Büro kann dazu beitragen, dass die Mitgliedsstaaten besser, effizient und mit denselben hohen Standards zusammenarbeiten und untereinander, gerade auch zum Wohle der Asylsuchenden, mehr Vertrauen sowie eine stärkere Kooperation und Solidarität entsteht.
Doch nicht alle angenommenen Maßnahmen sind positiv. Die Aufnahme von Fingerabdrücken, auch die von Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr, führt zur Kriminalisierung von Menschen, die lediglich Asyl und Schutz suchen. Die Zustimmung zu einer dezentralisierten Datenbank, worin sowohl Daten über Asylanträge als auch strafbare Handlungen enthalten sind, ignoriert ein inakzeptables Missbrauchsrisiko.








