Die EU und der Kampf gegen den Terrorismus: Menschenrechte und doppelte Standards

01.07.2009: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist auch nach 60 Jahren ein hochaktuelles Dokument. Das liegt nicht nur daran, dass Demokratie und die Achtung der Menschenrechte für viele auf der Welt ein bislang uneingelöstes Versprechen sind. Es liegt auch daran, dass in der so genannten "westlichen Welt" und nicht zuletzt in der Europäischen Union der Schutz der Menschenrechte nicht immer ernst genommen wird. Cem Özdemir ist Herausgeber eine Broschüre, die sich mit der menschenrechtlichen Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Terrorismus auseinandersetzt.

Die EU und der Kampf gegen den Terrorismus: Menschenrechte und doppelte Standards

Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese Menschenrechtscharta steht in einem direkten Zusammenhang mit der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs. Das gilt auch für den Prozess der Europäischen Integration, für den nicht nur wirtschaftliche Ziele Pate standen, sondern auch der Wunsch nach einer friedlichen Zukunft, die auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte aufbaut. Im Laufe der politischen Integration der Europäischen Union haben diese gemeinsamen Werte zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wer Mitglied der Europäischen Union werden möchte, so legen die Kopenhagener Kriterien aus dem Jahr 1993 fest, muss nicht nur wirtschaftliche Kriterien erfüllen - auch Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten sind Voraussetzung für die Aufnahme in die EU.

Doch wie steht es eigentlich um die Achtung dieser Werte bei den Staaten, die bereits Mitglied der EU sind? Dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch nach 60 Jahren ein hochaktuelles Dokument ist, liegt eben nicht nur daran, dass Demokratie und die Achtung der Menschenrechte für viele auf der Welt ein bislang uneingelöstes Versprechen sind. Es liegt auch daran, dass in der so genannten "westlichen Welt" und nicht zuletzt in der Europäischen Union der Schutz der Menschenrechte nicht immer ernst genommen wird.

Ein eklatantes Beispiel für die Doppelmoral der EU und der Mitgliedstaaten sowie für ihren fehlenden Eifer, nach innen kritisch zu (re)agieren, ist der Umgang mit Überflügen der CIA, wider-rechtsstaatlichen Verhaftungen von Verdächtigen und geheimen Foltergefängnissen. Das war das Thema des so genannten CIA-Sonderausschusses des Europäischen Parlaments, in dem ich als stellvertretender Vorsitzender für die Grüne Fraktion mitgewirkt habe.

Die Aufklärungsbereitschaft der Regierungen war äußerst gering bis gar nicht vorhanden. Dieser mangelnde Wille der Mitgliedstaaten zur Aufklärung wird im abschließenden Bericht des Ausschusses entsprechend deutlich hervorgehoben. Der Berichterstatter Claudia Fava stellt darin fest, dass es seit dem 11. September 2001 im Zuge der Terrorismusbekämpfung zu gravierenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Konvention gegen Folter und die EU-Grundrechtscharta gekommen ist. Zahlreiche Fakten sprechen dafür, dass die Mitgliedstaaten sehr wohl über die Praxis der so genannten außerordentlichen Überstellungen informiert waren. Manche meinen wohl noch immer, dass die informelle Bezeichnung "CIA-Sonderausschuss" bedeute, dass es hierbei primär um die Aufklärung illegaler Aktivitäten der USA gehe. Die Ergebnisse des Ausschusses machen vielmehr deutlich, dass nicht nur die USA, sondern auch die Mitgliedstaaten der EU im so genannten Anti-Terror-Kampf die Menschenrechte mit Füßen getreten haben.

Die Mitgliedstaaten stehen nicht über dem Gesetz, sie könnten durchaus zur Verantwortung gezogen werden, schließlich existieren sehr wohl Sanktionsmechanismen im EU-Recht. So hat nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union der Rat die Möglichkeit festzustellen, ob ein Mitgliedstaat einen der zentralen Grundsätze der EU - darunter die Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit - verletzt. Wenngleich dieses Verfahren die Möglichkeit von Sanktionen eröffnet, zeigt die Realität doch, dass dieses Instrument praktisch nicht genutzt wird. Es scheint nicht zum guten Ton zu gehören, ein Fehlverhalten eines Mitgliedstaates offiziell zu kritisieren, selbst wenn es sich um eklatante Menschenrechtsverletzungen handelt. Wenn nicht gerade eigene Interessen tangiert sind, werden Recht und Moral offenbar gerne auch einmal in die zweite oder dritte Reihe verwiesen.

Eben diese Haltung ist inzwischen auch bei den neuen Mitgliedstaaten angekommen. Direkt nach dem Beitritt haben sie sich jeglicher Kritik an ihrer Verwicklung in Menschenrechtsverletzungen mit dem Hinweis auf vollwertige Mitgliedschaft entzogen. Als künftiges Beitrittsland mussten sie sich Kritik gefallen lassen, als Mitgliedstaat offenbar nicht. Die alten Mitgliedstaaten geben in diesem Sinne allerdings ein "gutes Vorbild" ab.

In der Konsequenz bedeutet der unkritische Blick nach innen vor allem einen erheblichen Glaubwürdigkeitsverlust der EU. Dabei geht es übrigens nicht nur um offenkundige Rechtsverletzungen, sondern auch um bedenkliche Gesetze. So haben viele europäische Staaten im Rahmen einer "Anti-Terror-Gesetzgebung" bürgerliche Freiheiten eingeschränkt, z.B. durch eine Ausweitung des Zeitraums, in dem Verdächtige festgehalten werden können, ohne dass sie einem Haftrichter vorgeführt werden oder einen Anwalt kontaktieren können. Dass europäische Anti-Terror-Gesetze in weiten Teilen ähnlich rechtsstaatlich und menschenrechtlich fragwürdige Bestimmungen implementiert haben wie der häufig kritisierte Patriot Act der USA, scheint jedenfalls kaum bekannt zu sein.

Thema dieser Broschüre sind die menschenrechtlichen Verfehlungen der Europäischen Union im Anti-Terror-Kampf und der unkritische Umgang damit. Wolfgang Heinz weist in seinem Beitrag darauf hin, dass die Mitgliedstaaten auf der einen Seite zwar die Menschenrechte gestärkt sehen wollen, zugleich aber ein Geheimsystem von menschenrechtlich fragwürdigen Maßnahmen geduldet und gefördert haben. Er fordert mehr Transparenz beim staatlichen Handeln und eine lückenlose Aufklärung von begangenem Unrecht. Barbara Lochbihler thematisiert Folter im Rahmen der Terrorismus-Bekämpfung. Sie kritisiert, dass Staaten menschenrechtlich fragwürdiges Verhalten mit dem Verweis auf Sicherheitsbedürfnisse legitimieren und dabei sogar das absolute Folterverbot untergraben. Dick Marty weist in seinem Beitrag auf die so genannten schwarzen Listen der Vereinten Nationen und des EU-Ministerrates hin, die rechtsstaatlichen Mindestkriterien nicht genügen und für die Betroffenen quasi einer "zivilrechtlichen Todesstrafe" gleichkommen können. Daran schließt sich der Fall von Murat Kurnaz an, den ich beschreibe. Der aus Bremen stammende Murat Kurnaz war fünf Jahre im Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert, ohne eine formelle Anklage und Nachweis terroristischer Straftaten. Sein Fall steht stellvertretend dafür, wie sehr auch westliche Staaten im Kampf gegen den Terrorismus durch Menschenrechtsverletzungen oder zumindest deren Duldung an Glaubwürdigkeit verloren haben. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland. Die zweifelhafte Rolle der deutschen Geheimdienste beim Anti-Terror-Kampf ist Thema eines Bundestags-Untersuchungsausschusses, dessen Abschlussbericht für das Ende dieser Legislatur erwartet wird.

Wenn wir nach außen von anderen Staaten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte fordern, nach innen aber quasi blind sind, Menschenrechtsverletzungen dulden oder gar fördern - dann steht unsere Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Die von den USA angekündigte Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo ist vor diesem Hintergrund ein richtiger und unverzichtbarer Schritt. Doch auch die Europäische Union und nicht zuletzt Deutschland stehen nun in der Verantwortung, eine aktive Rolle zu übernehmen, um eine gemeinsame Lösung für die Gefangenen zu finden, die weder tatverdächtig sind noch in ihre Heimatländer zurückkehren können. Auch Deutschland muss sich zur Aufnahme von Gefangenen bereit erklären und damit die Schließung des Lagers beschleunigen. Guantánamo ist quasi zum Symbol für die Missachtung der Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf geworden. Der Kampf gegen den Terrorismus kann aber nur dann glaubwürdig geführt und auch gewonnen werden, wenn im Rahmen rechtsstaatlicher Strukturen und unter Wahrung der Menschenrechte agiert wird.

Dem nächsten Europäischen Parlament werde ich nicht mehr angehören. Ich möchte mich für Ihr Vertrauen bedanken und Ihnen versichern, dass sich auch die künftige GRÜNE Fraktion im Europäischen Parlament für ein besseres Europa einsetzen wird, dass die Bürger- und Menschenrechte schützt und stärkt.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Cem Özdemir

Zugehörige Dateien:
2009 Die EU und der Kampf gegen den Terrorismus.pdfDownload (2106 kb)
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