Europäischer Haftbefehl
17.07.2005: Wahrung der Grundrechte hat höchste Priorität
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Umsetzungsgesetz des EU-Haftbefehls erklärt der grüne Europa-Abgeordnete Cem Özdemir, Mitglied des Innenausschusses des Europäischen Parlaments:
"Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit einen großen Gefallen getan: Es hat bestätigt, dass die Wahrung der Grundrechte höchste Priorität hat.
Der europäische Haftbefehl ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terrorismus und schwere Verbrechen wie organisierte Kriminalität. Doch schon seit der ersten Vorlage des Rahmenbeschlusses im Dezember 2001 mahnten die Grünen die Sicherung des Rechtsschutzes und die genaue Einzelfallprüfung an.
Der europäische Rahmenbeschluss lässt den EU-Mitgliedsstaaten ausreichend Spielraum, den Rechtsschutz der Angeklagten sicherzustellen. Daher hat der Bundesverfassungsgerichtshof in seinem Urteil zu Recht den EU-Rahmenbeschluss unbeanstandet gelassen. Dieser Spielraum muss voll ausgeschöpft werden, um deutsche Grundrechtsnormen zu erfüllen.
Einmal mehr zeigt sich, dass die Regierungen gut beraten sind, den Parlamenten in Bürgerrechtsfragen genau zuzuhören: Der Bundestag wie auch das Europäische Parlament haben immer wieder auf die vom Bundesverfassungsgericht benannten Schwachstellen bei der vereinfachten Auslieferung von Straftätern hingewiesen.
Es ist auch höchste Zeit, die Befugnisse des Europäischen Parlaments in der Innen- und Justizpolitik auszuweiten. Denn die grundsätzlichen Vorgaben, die von den Mitgliedsstaaten in Brüssel in diesem Bereich getroffen werden, berühren die elementarsten Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie bedürfen der umfassenden parlamentarischen Kontrolle und Mitsprache."










