Datenvorratsspeicherung
13.12.2005: EU-Richtlinie am Rande des Rechtsstaats
Anlässlich der heutigen Plenardebatte und morgigen Abstimmung über den Richtlinien-Vorschlag zur Vorratsspeicherung von Daten elektronischer Kommunikationsdienste erklären die Grünen Kathalijne Buitenweg (Niederlande) und Cem Özdemir (Deutschland):
"Es ist zu befürchten, dass die EU-Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung von telefonischer und elektronischer Kommunikation morgen von der Mehrheit des Parlaments abgesegnet wird. Die Grüne Fraktion lehnt diesen massiven Grundrechtseingriff nach wie vor entschieden ab. Wenn durch die pauschale Speicherung von Kommunikationsdaten 450 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger zu potentiellen Tätern gemacht werden, ist äußerste Vorsicht geboten.
Die großen Fraktionen haben sich vom Rat über den Tisch ziehen lassen und einen Kompromiss vereinbart, der erschreckend blauäugig ist und zudem ignorant gegenüber den Geboten unseres Rechtsstaates wie dem Schutz der Privatsphäre. Wir halten die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung für nicht gewahrt. Auch ist der Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich zu weit gefasst und betrifft eben nicht nur schwerste Verbrechen. Zudem steht die technische Machbarkeit, also die Speicherung und Verarbeitung der Datenflut, bis heute in Frage.
Das Ziel der Richtlinie, nämlich die Harmonisierung europäischer Vorgaben, wird verfehlt: Gespeichert werden dürfte zwischen 6 und 24 Monaten oder sogar mehr. Auch die Definition eines 'schweren Verbrechens', wäre weiterhin den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Ebenso läge es im Ermessen der Staaten, ob auch 'erfolglose Anrufe' oder unter Umständen weitere Datentypen gespeichert werden.
Terror- und Verbrechensbekämpfung brauchen wirksame Mittel, doch sie müssen mit Recht und Gesetz vereinbar seien. Die Milliarden Euro, die für ein datenschutzrechtlich sowie technisch fragwürdiges Instrument ausgegeben werden, könnten sinnvoller in andere Maßnahmen der gezielten Fahndung und besseren polizeilichen und justiziellen Kooperation investiert werden.
Wir wollen uns gemeinsam mit den Grünen in den nationalen Parlamenten dafür einsetzen, dass sich die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht an den Mindestvorgaben orientiert. Sollte das nicht gewährleistet werden, sind die Verfassungsgerichte gefragt, in Wahrung der Grundrechte ihr Urteil zu fällen."










