Schlussbericht des CIA-Ausschusses

30.01.2007: EU-Regierungen müssen Konsequenzen aus Erkenntnissen des CIA-Ausschusses ziehen

Tuesday, 30. January 2007 Zur heutigen Abstimmung über den Endbericht über die Untersuchungen zu den CIA-Missbräuchen im CIA-Ausschuss des Europäischen Parlaments, erklärt Cem Özdemir, Vize-Präsident des CIA-Ausschusses:

"Während des vergangenen Jahres hat der CIA-Ausschuss des Europäischen Parlaments klare Beweise dafür gefunden, dass die CIA Europa als Operationsfeld für illegale Entführungen und den Transport von Zivilpersonen im Zusammenhang mit dem amerikanischen "Krieg gegen den Terror" benutzte. Wir begrüßen, dass der Bericht, trotz der Anstrengungen einiger Europa-Abgeordneten diesen zu entschärfen, deutliche Kritik am Verhalten einzelner Mitgliedsstaaten enthält. Er führt die begangenen Menschenrechtsverletzungen im Detail an und prangert vor allem die aktive oder passive Komplizenschaft einiger europäischer Regierungen bei diesen Vorkommnissen an. Der Ausschuss verurteilt klar die außerordentliche Überstellung des in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgers Murat Kurnaz, der im November 2001 in Pakistan festgenommen und nach Guantánamo überstellt wurde und erst 2006 freikam.

Viele Regierungen der Mitgliedsstaaten haben die Untersuchungen des Europäischen Parlaments wie lästige Kopfschmerzen behandelt und darauf gehofft, dass dieses Übel vorübergehen würde, wenn sie sich nur ruhig stellten oder die Kooperation verweigerten. Der Mangel an Kooperationswillen mit dem Untersuchungsausschuss sowohl von Seiten einiger Mitgliedsstaaten als auch von Seiten des Rates spricht für ihre Verwicklung in die illegalen CIA-Aktivitäten. Mit der Annahme dieses Berichts endet zwar die Tätigkeit des CIA-Ausschusses, das bedeutet aber keineswegs das Ende der Anstrengungen derartige Missbräuche aufzudecken und in Zukunft zu verhindern. Die klaren Erkenntnisse durch die Untersuchungen des Parlaments müssen nun zu Konsequenzen führen. Der CIA-Ausschuss hat daher bereits den Rat aufgefordert eine unabhängige Untersuchung einzuleiten und Sanktionen über Mitgliedsstaaten zu verhängen, deren Mitwirkung bei Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen ist."

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