Handelsabkommen EU-Turkmenistan: EU verspielt glaubwürdige Menschenrechtspolitik

22.04.2009: Das Europäische Parlament stimmte dem Interimshandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan zu. Die Abgeordneten erwarteten eine Erklärung des Rates und der Kommission zur besorgniserregenden Menschenrechtssituation in Turkmenistan. Dies war nicht der Fall, was die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament zutiefst bedauert.

Cem, Özdemir, außenpolitischer Sprecher und Zentralasien-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, erklärt:

"Berichterstatter Caspari versuchte noch während der Plenumssitzung im März den Europaabgeordneten weiszumachen, dass das Europäische Parlament von Rat und Kommission eine Erklärung zur automatischen Aufhebung des Interimabkommens mit Turkmenistan erhalten könnte. Heute jedoch erklärte er genau denselben Abgeordneten, dass diese erwarteten Erklärungen nicht über die Verträge hinausgehen können.

Die Grüne Fraktion, die sich dieser Binsenweisheit bewusst war, wies bereits den Rat und Kommission vor der Unterzeichnung des Interimsabkommens auf die Erfüllung der vom Parlament in seiner Entschließung vom 20. Februar 2008 zu einer Strategie der EU für Zentralasien aufgestellten sechs Forderungen* als ein wesentlicher Schritt hin zur Schaffung einer Grundlage für die Achtung der Menschenrechte.

Die heutige Abstimmung droht nun eine verhängnisvolle Entscheidung zu sein, sowohl für die Menschenrechte in Turkmenistan als auch für den Einfluss des Europäischen Parlaments, diese zu fördern."

*Bei den sechs Forderungen handelt es sich um die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, die Abschaffung aller staatlichen Auslandsreisebeschränkungen, die Gewährung freien Zugangs für unabhängige Beobachter, wie das Internationale Rote Kreuz, UN-Menschenrechtsgremien und unabhängige NGO, sowie eine umfassende Reform des Bildungssystems im Einklang mit internationalen Standards.
Aktuelles