Parlamentarische Anfrage: Kloster Mor Gabriel
19.02.2009: In einer schriftlichen Anfrage an die Europäische Kommission, die nun beantwortet wurde, weisen die Europaabgeordneten Heide Rühle und Cem Özdemir auf die schwierige Situation des Klosters Mor Gabriel in der Türkei hin.
Schriftliche Anfrage von Heide Rühle und Cem Özdemir (22.12.2008):
Das geistliche Zentrum der syrisch-orthodoxen Christen Kloster Mor Gabriel in der Türkei (Mardin, Midyat) wird angeklagt, unrechtmäßig Land beansprucht zu haben. Die drei Ortsvorsteher der angrenzenden Dörfer Güngören, Eglence und Yayvan beklagen, dass ihre Dorfgrenzen verletzt sowie 100 Hektar Land durch das Kloster besetzt worden seien.
Das etwa 1600 Jahre alte Klosters Mor Gabriel ist ein wichtiges religiöses und kulturelles Zentrum der Region und leistet einen wichtigen Beitrag für den interreligiösen und -kulturellen Dialog in der Türkei. Laut Kurayakos Ergün, Vorsitzender der Stiftung von Mor Gabriel, wurden die Mauern des Klosters vor 20 Jahren errichtet, um die umliegenden Bäume und Weideflächen vor Zerstörung zu schützen.
1. Ist die Kommission mit diesem Sachverhalt vertraut?
2. Was gedenkt die Kommission hinsichtlich dieser Situation zu unternehmen, um das friedliche Zusammenleben zwischen der lokalen Bevölkerung und den Angehörigen des Klosters zu ermöglichen?
3. Verfügt die Kommission über Informationen, dass vergleichbare Probleme aus den umliegenden christlichen Dörfern gemeldet werden, deren Land von lokalen Notablen beansprucht werden?
Antwort von Herrn Rehn im Namen der Kommission (19.02.2009):
Die Entwicklungen bezüglich der laufenden Katasterarbeiten und des Grundeigentums des Klosters Mor Gabriel im Südosten der Türkei werden von der Europäischen Kommission aufmerksam verfolgt. Die Kommission hat diese Themen im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs mit der türkischen Regierung angesprochen und wird dies gegebenenfalls auch in Zukunft tun.
Hinsichtlich ähnlicher Fälle hat die Kommission im Fortschrittsbericht über die Türkei für das Jahr 2008 konstatiert, dass die syrische Gemeinde weiterhin Problemen bezüglich der Eigentumsfrage gegenübersteht. Es sind vermehrt Beschwerden über die Beschlagnahme ihres Eigentums eingegangen, insbesondere im Kontext der Katasterarbeiten. Offenbar betreffen diese Probleme nicht nur Einzelpersonen, sondern auch religiöse Einrichtungen.










