Islam einbürgern – Ein gemeinsames Papier von Volker Beck und Cem

Der Sinn von Religionspolitik ist Religionsfreiheit. Wo Andersgläubige oder Religionsfreie individuell oder kollektiv benachteiligt werden, sind die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Hier müssen Politik und Gerichte die Freiheit der anders und nicht Glaubenden immer wieder schützen. Nach unserer Verfassung genießen selbstverständlich auch Muslime und Aleviten in Deutschland Religionsfreiheit. Sie haben das Recht nach ihren religiösen Vorstellungen ihr Leben auszurichten, solange dies nicht im Konflikt zu den Grundrechten Dritter steht.

Die 4 großen muslimischen Interessensverbände (DITIB, Islamrat, ZdM, VIKZ) sind allerdings bislang anders als die Alevitische Gemeinde Deutschland (AMG) e.V. in ihrer Zusammensetzung national, politisch oder sprachlich, nicht aber bekenntnisförmig geprägt.

Wir sehen sie daher als religiöse Vereine und nicht als Religionsgemeinschaften – weder im Sinne des Artikel 7 (3) GG (Recht auf Erteilung von bekenntnisförmigen Religionsunterricht) noch Religionsgesellschaften im Sinne des Artikel 140 GG (i.V.m. Art 137 WRV).

Wenn es islamischen Vereinigungen gelingt, eine dem deutschen Religionsverfassungsrecht entsprechende Organisationsform zu finden oder sich in bestehende Strukturen zu integrieren, stehen in gleiche Rechte wie allen anderen Religionsgemeinschaften zu. Die 4 Verbände organisieren bekannter maßen nur einen Bruchteil der Muslime in Deutschland mitgliedschaftlich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Privilegierung der vier großen muslimischen Verbände weder religions- noch integrationspolitisch wünschenswert.

Weiterlesen … hier geht’s zum ganzen Positionspapier.