Patriot durch Anerkennung

Eine republikanisch gespeiste und auf starken Individualrechten beruhende Anerkennung des jeweils Anderen kann einer heterogenen Gesellschaft eine Gefühlsbindung erzeugen, die man durchaus „patriotisch“ nennen darf. Der Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anlässlich des 60. Jahrestages unseres Grundgesetzes von 2009 ist zwar schon etwas älter, hat aber an Aktualität nichts verloren.

Mit 16 Jahren habe ich mich entschieden, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Ich wollte ein Bürger mit gleichen Rechten und Pflichten werden. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass meine Eltern und türkische Bekannte große Bedenken hatten. Es war für sie nahezu unvorstellbar, ihren türkischen Pass abzugeben. Aber auch einige meiner deutschen Freunde aus dem linksliberalen Spektrum haben mich damals eher bedauert. Deutscher zu sein war in diesen Kreisen offenbar kein anzustrebendes Ziel. So war der Zeitgeist.

Damals wurde ich gefragt, ob ich stolz sei, nun ein Deutscher zu sein. Etwas störte mich an dieser Frage. Schließlich hatte mich der deutsche Pass über Nacht nicht zu einem anderen Menschen gemacht – ich war in Bad Urach geboren, sowohl am Tag vor als auch nach meiner Einbürgerung war meine gefühlte Muttersprache nicht etwa Türkisch, sondern Schwäbisch. Auch meine Freunde waren die gleichen, ebenso meine kulturellen Vorlieben. Aus meiner Sicht war die Frage einfach falsch formuliert. Richtig musste lauten: Bin ich stolz, nun ein deutscher Staatsbürger zu sein?

Deutscher oder deutscher Staatsbürger – ist das nicht Haarspalterei? Ganz gewiss nicht. In einer Karikatur von Gerhard Mester versucht ein Lehrer seinen beiden Schülern Ali und Fritz zu erklären, was Deutsch-Sein bedeutet: „. . . deutsch, das bedeutet . . . also äh . . . wie soll ich sagen? . . . eine bestimmte Kultur . . . eine typische Lebensform . . . ganz bestimmte Werte und so . . .“. Diese Antwort dürfte die beiden Schüler kaum zufriedenstellen. Denn abgesehen von der gemeinsamen Sprache – welche Kultur, welche Lebensform und welche Werte? Das habe ich auch die Verfechter einer deutschen Leitkultur gefragt – und bis heute keine überzeugende Antwort bekommen.

Es ist leicht, die Debatte um eine deutsche Leitkultur als konservative Verzweiflungstat abzutun. Aber man darf sich die Sache nicht zu leicht machen. Ich habe diese Auseinandersetzung als Teil der notwendigen Selbstvergewisserung unserer Gesellschaft darüber begriffen, wie sie sich selbst wahrnimmt. Moderne Gemeinwesen sind weder in Stein gemeißelt, noch kommen sie an einem imaginären Endpunkt an, sie verändern und entwickeln sich ständig. In der deutschen Leitkultur-Debatte wird fast ausschließlich darüber gesprochen, was Migranten in Deutschland leisten müssen, um Anerkennung zu finden. Vielfach wurden politische Selbstverständlichkeiten wiederholt und nichts vorgebracht, was nicht ohnehin schon in unserem Grundgesetz zu finden wäre. Wer etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter fordert, der muss nicht mit kulturellen Werten und Leitkultur argumentieren. Es reicht ein Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der unmissverständlich festhält: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Viel Raum für kulturalistische Interpretationen bleibt nicht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum Anpassung an eine Leitkultur überhaupt gefordert wird, wo doch das Grundgesetz eine solch klare, identitätstiftende Sprache spricht. Offenbar strahlen die von den Erfahrungen des nationalsozialistischen Griffs nach der Weltmacht geprägten liberalen Standards des Grundgesetzes von 1949 für einige zu wenig Behaglichkeit aus. Das ist bedenklich, denn die leitkulturelle Ergänzung eines säkularen Verfassungstextes deutet auf ein erhebliches Defizit an republikanischem Selbstverständnis.

Das solidarische Band und die normativen Grundlagen der Demokratie in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft sind dünn, wenn sich die Anerkennung des Anderen im Allgemeinen und von Migranten im Besonderen vor allem darauf gründet, dass sie sich an eine (Leit-)Kultur anpassen – so wird politische und staatsbürgerliche Anerkennung letztlich durch Herkunft, Religion und Sprache determiniert. In einer Gesellschaft, die ihre Grundrechtscharta ernst nimmt, sollte jedoch der jeweils Andere zuallererst als (potentieller) Staatsbürger mit identischen Rechten und Pflichten wahrgenommen werden. Angeborene Merkmale müssen auch deshalb in den Hintergrund treten, weil jeder Mensch mehr und womöglich anders ist, als seine Herkunft vermuten lässt. Es ist gerade diese republikanisch gespeiste und auf starken Individualrechten beruhende Anerkennung, die in einer heterogenen Gesellschaft eine Gefühlsbindung erzeugen kann, die man durchaus „patriotisch“ nennen darf und die beispielsweise in den Vereinigten Staaten auch häufig bei Einwanderern zu finden ist.

Auch deshalb muss am Jahrestag des Grundgesetzes daran erinnert werden, dass es sich um ein transatlantisches Dokument handelt und darin ein fernes Echo der amerikanischen politischen Tradition nachwirkt. Denn die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ist auf das Engste mit der amerikanischen Intervention im Zweiten Weltkrieg verwoben. Die föderale Struktur mit einer starken Bundesregierung und einem weitgehend entmachteten Staatsoberhaupt sowie der 19 Artikel umfassende Grundrechtskatalog sind auch ein Produkt amerikanischen Liberalismus und seiner Rechtstraditionen.

Auch in der gegenwärtigen Anerkennungsdebatte von Migranten und religiösen Minderheiten ist die amerikanische Erfahrung ein guter Bezugspunkt, denn die Bürgerrechtsbewegung hat in den sechziger Jahren die Standards für die Gleichberechtigung von Minderheiten erkämpft, deren konsequente Anwendung die Vereinigten Staaten zu einer modernen und zukunftsorientierten Gesellschaft gemacht hat. Es ist erstaunlich, wie selektiv Amerika gerade von deutschen Konservativen wahrgenommen wird. Dieselben, die ein Loblied auf die transatlantische Freundschaft und den amerikanischen Liberalismus singen, ignorieren, dass in den Vereinigten Staaten mehrheitlich kein Widerspruch zwischen Amerikanischsein und der Kultur und Religion der Einwanderer gesehen wird und auch niemand gezwungen ist, sich für eine Seite zu entscheiden. Ethnisch-kulturell begründete Ausgrenzungen seitens der Mehrheitsgesellschaft, wie beispielsweise gegen katholische Immigranten aus Italien, Irland oder der Ukraine Ende des 19. Jahrhunderts, haben sich nicht halten können. Auch die heutigen Vertreter der sogenannten „White-Anglo-Saxon-Protestant-Elite“ haben keine Deutungshoheit über den Begriff des American Citizen. In diesem Umfeld werden aus Einwanderern in kurzer Zeit überzeugte Amerikaner mit Bindestrich-Identitäten, die Verwandlung von Emigranten in Immigranten geschieht hier schneller als in irgendeiner anderen westlichen Gesellschaft.

Vielleicht sollten die großen Koalitionäre mit ihren Kollegen aus Amerika über die Würde und Respekt gegenüber der eigenen Verfassung reden: Nach der Einschränkung des Asylgrundrechts habe sie das Grundgesetz durch die zusammengeschusterte Föderalismusreform malträtiert, die eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich weitgehend verbietet, was den Bund jetzt vor große Probleme stellt. Das Grundgesetz darf kein Feld innenpolitischer Kompromissformeln sein, sonst wird seine auch nach 60 Jahren anhaltende Strahlkraft unterminiert. Verfassungspatriotismus und die Begeisterung für das Grundgesetz werden sich auch im 21. Jahrhundert erhalten, wenn alle in dem Gründungsdokument enthaltenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und es sensibel und behutsam – etwa im Bereich des Datenschutzes und der direkten Demokratie – weiterentwickelt wird.

Mit den Einwanderern hat sich auch die religiöse Landschaft verändert: Sie ist vielfältiger geworden. Inzwischen begreifen sich über drei Millionen Menschen als Muslime, kommen aus einer muslimischen Familie oder einem muslimisch geprägten Herkunftsland. Sie haben den Islam zur drittgrößten Religion in Deutschland gemacht. Das macht Integration und rechtliche Gleichstellung des Islam zu einer verfassungspolitischen Herausforderung.

Es zeichnet den Islam aus, dass in dieser Religion auch für wichtige weltliche Fragen verbindliche Regeln aufgestellt werden, wodurch ein latentes Spannungsfeld zwischen Glaube und Gesellschaft entsteht. Zu einem echten Konflikt kommt es allerdings nur, wenn Muslime den Anspruch unseres demokratisch legitimierten Gesetzgebers nicht anerkennen, von religiösen Normen abweichende, allgemeinverbindliche Regeln zu etablieren. Die deutsche Rechtsordnung lehnt jedoch laut Verfassungsschutz nur ein verschwindend geringer Teil der in Deutschland lebenden Muslime ab. Weiter verbreitet ist ein kulturell geprägtes Unverständnis, das gilt bei Themen wie Homo-Ehe oder der Emanzipation von Frauen. Doch sollte hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, denn solche Mentalitäten gibt es auch im konservativ-christlichen Milieu der Aufnahmegesellschaft.

So mutet es seltsam an, wenn der baden-württembergische Innenminister das Bekenntnis von Muslimen zu unserem Grundgesetz an der Frage festmacht, ob sie sich vorbehaltlos zu einer möglichen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ihres Sohnes bekennen. Man kann sich vorstellen, wie oberschwäbische Wähler seiner Partei auf diese Frage reagieren würden. Die Logik scheint zu sein, dass christdemokratische Stammwähler dessen ungeachtet gute deutsche Staatsbürger sein dürfen, türkisch- und arabischstämmige Konservative aber nur dann den Pass dieses Landes erhalten, wenn sie einmal nachweisbar am Christopher Street Day teilgenommen haben. Als die Deutsche Oper Berlin entschied, die Mozart-Oper „Idomeneo“ aus Furcht vor gewaltbereiten Islamisten aus dem Spielplan zu nehmen, lud der Bundesinnenminister die Mitglieder der Islamkonferenz zu einem gemeinsamen Besuch ein. Eine interpretationsbedürftige Vorgehensweise: Muss ein – ob säkularer oder konservativer – Muslim und Staatsbürger dieser Republik seine Verfassungstreue dadurch unter Beweis stellen, indem er sich diese Oper anschaut? Man stelle sich einmal vor, der damalige Innenminister Friedrich Zimmermann (CSU) hätte 1988 konservative Christen eingeladen, gemeinsam Martin Scorseses „Die letzte Versuchung Christi“ zu sehen. Hier werden große Kulturkanonen aufgefahren, und es stellt sich die Frage, ob es nicht auch eine Nummer kleiner geht.

Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes findet ihre Schranken dort, wo andere Grundrechte berührt oder eingeschränkt werden. Schlagartig deutlich wurde dieses Spannungsverhältnis demokratischer Toleranzgebote zuletzt im Karikaturenstreit. Religiöse Normen können nur innerhalb einer Religionsgemeinschaft ihre Geltung beanspruchen und auch dort nicht grenzenlos. Gegen die Infragestellung religiöser Überzeugungen oder öffentlich geäußerten Spott über religiöse Darstellungen dürfen Gläubige wie alle anderen Menschen auch friedlich ihre Meinung äußern. Sie können ihre religiösen Überzeugungen und Praxis jedoch gegenüber andersdenkenden Mitgliedern der Gesellschaft nie mit Gewalt durchsetzen. Dieses Prinzip muss anerkennen, wer selbst Anerkennung verlangt.

Das Grundgesetz bietet einen guten Rahmen für die Anforderungen einer differenzierter werdenden religiösen Landschaft und damit auch für die rechtliche Integration von Muslimen. Die positive Religionsfreiheit unserer Verfassung umfasst nicht nur die innere Freiheit zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten. Es gibt bei uns in Deutschland religiöse Entfaltungsmöglichkeiten, die in vielen anderen, auch islamischen Staaten nicht vorhanden sind. Nichtgläubige oder konversionswillige Menschen können bei uns ein Leben in Freiheit und Würde führen. Diese grundlegenden Prinzipien müssen nicht nur bewahrt, sondern immer wieder erneuert werden. Darum ist die gleichberechtigte Anerkennung eines Islam, der selbst die Menschenrechte und den praktischen Geltungsvorrang des Grundgesetzes anerkennt, keine Gefälligkeit, sondern ein zentrales Moment in der Geschichte des demokratischen Deutschland im 21. Jahrhundert. Das sage ich als säkularer Bürger, dem das Grundgesetz näher steht als jede heilige Schrift.

In einer demokratischen Republik sind die Bewohner des Landes durch die Rechtsordnung, aber auch durch historische Erfahrungen miteinander verbunden. Das Geburtstagskind Bundesrepublik steht in der Nachfolge des Dritten Reiches. Daraus erwächst die unumgängliche Verpflichtung, sich des historischen Erbes von 1945 zu stellen. Es geht hier nicht um Schuld, vielmehr bildet eine Erbengemeinschaft immer auch eine Verantwortungsgemeinschaft, insbesondere für die Geschichte des Nationalsozialismus und den politischen Imperativ, dass Auschwitz nie wieder geschehen darf. Das ist der Geist des Grundgesetzes.

Die Zeitzeugen der nationalsozialistischen Ära werden immer weniger, zugleich wächst die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, die keinen familiären Bezug zu Nationalsozialismus und Holocaust haben. Wir müssen daher nicht nur die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg wach halten und daraus Konsequenzen für unser Handeln ziehen. Es ist ebenso wichtig, das Deutschland und die Deutschen von morgen in diese Diskussion einzubeziehen. Denn auch sie zählen zu einer Verantwortungsgemeinschaft, auch sie müssen sich die Geschichte Kontinentaleuropas und Deutschlands aneignen. Es ist bemerkenswert, dass dieser Aspekt in der Leitkultur-Debatte so gut wie keine Rolle gespielt hat.

Die deutsche Gesellschaft ist durch diese Veränderungen herausgefordert, mit der Einwanderung verändern sich auch das Erinnern und die Erinnerungskultur. In unserer sich demographisch rapide wandelnden Gesellschaft ist die Schule der Ort, an dem sich diese Herausforderung am deutlichsten stellt. Es wäre daher ein großes Missverständnis, mit notwendigen bildungspolitischen Reformen nur darauf abzuzielen, in wirtschaftlich nutzbares Humankapital zu investieren. Gerade in einer Gesellschaft, in der unsere Kinder nicht mehr nur Steffi und Stefan oder seit der Wiedervereinigung auch Mandy und Maik heißen, sondern zunehmend auch Süleyman und Swetlana, muss Bildung auch der Erziehung zur Demokratie und Toleranz im Geist des Grundgesetzes dienen. Diese Erziehung muss, gerade wenn sie in vielen Familien nicht in ausreichendem Maße geleistet werden kann, in unseren Bildungseinrichtungen wie etwa Kindertagesstätten und Schulen erfolgen. Wenn die Kinder nicht mehr zu den Schulen passen, dann müssen wir diese so umbauen, dass die Schulen zu den Kindern passen – nicht nur weil wir Fachkräfte brauchen, sondern auch überzeugte Demokraten.

Diese Demokraten sollten die Zukunft dieses Landes natürlich als ihre Zukunft begreifen und sie daher auch mitgestalten, nicht zuletzt durch die Teilnahme an Wahlen. Vor diesem Hintergrund stimmt der anhaltende Rückgang der Einbürgerungszahlen bedenklich, zumal 4,8 Millionen der 6,7 Millionen in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zumindest die Voraussetzung eines achtjährigen Aufenthaltes erfüllen. Es mag ganz verschiedene Gründe dafür geben. Auch darf eine demokratische Gemeinschaft selbst darüber befinden, wer ausgeschlossen bleibt, wer zu ihr gehört und welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind. Eine Demokratie hat allerdings auch den Anspruch, dass aus Ausländern Inländer werden. Und sie widerspricht ihren eigenen Grundsätzen, wenn sie aus Inländern Ausländer macht. Genau diese Gefahr besteht durch das Optionsmodell. Es zwingt junge Erwachsene, die als Deutsche geboren wurden und aufgewachsen sind, sich zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Nicht durch eine doppelte Staatsangehörigkeit geraten sie in einen Loyalitäts- oder Identitätskonflikt, sondern erst durch den Zwang, sich für eine Seite entscheiden zu müssen. Diese Entscheidung macht aus ihnen sicher keine besseren Staatsbürger.

Ohnehin wird der offizielle Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit in Deutschland durch Ausnahmen für Angehörige bestimmter Herkunftsstaaten und Sonderregelungen ab absurdum geführt. Jede zweite Einbürgerung in Deutschland erfolgt mit Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit, im Jahr 2007 waren es 59241 der insgesamt 113030 Einbürgerungen. Dadurch entsteht quasi ein Staatsangehörigkeitsrecht erster und zweiter Klasse. Mir ist nicht bekannt, dass Deutsche mit weiteren Staatsangehörigkeiten per se weniger loyal zu unserem Land und zu unserem Grundgesetz als Deutsche mit einfacher Staatsangehörigkeit wären. Eine selbstbewusste Demokratie sollte jedenfalls gelassener mit Mehrstaatigkeit umgehen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.05.2009